Mamer

Die Gemeindewahlen in zehn Fragen und Antworten

Sie haben nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit, möchten aber trotzdem an den Kommunalwahlen teilnehmen? Das war noch nie so einfach! Sie haben jetzt die Möglichkeit, sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen, auch wenn Sie erst seit kurzem in Luxemburg leben. Die einzige Formalität für die Teilnahme besteht darin, sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, indem Sie bei der Gemeindeverwaltung vorstellig werden oder sich über die Webseite www.ichkannwaehlen.lu einzutragen. Dafür haben Sie bis zum 17. April um 17.00 Uhr Zeit! Um Ihnen den Ablauf der Kommunalwahlen besser zu erklären, bietet Ihnen die DP Mamer hier zehn Antworten auf Fragen, die Sie sich sicherlich stellen. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns jederzeit: mamer@dp.lu.

Was sind die Kommunalwahlen in Luxemburg?

Alle sechs Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder des Gemeinderats ihrer Wohngemeinde. In Mamer stehen am 11. Juni 2023 15 Gemeinderatsposten zur Wahl. Das sind zwei Gemeinderäte mehr als bei den letzten Kommunalwahlen am 8. Oktober 2017. Der Grund dafür? Die Einwohnerzahl hat mittlerweile die 10.000er-Marke deutlich überschritten. Gemeinden mit 10.000 bis 15.000 Einwohnern verfügen über 15 Sitze im Gemeinderat.

So sieht es im Saal des Gemeinderats von Mamer aus. Foto: DP Mamer

Werden der Bürgermeister und die Schöffen direkt gewählt?

Nein, das Kollegium der Bürgermeister und Schöffen – ähnlich wie eine Regierung auf nationaler Ebene – wird erst nach Verhandlungen zwischen den Parteien zusammengestellt. Wenn sich eine Koalition gebildet hat, die eine Mehrheit im Gemeinderat stellt, einigen sich die Koalitionslisten auf die Kandidatinnen und Kandidaten, die das Amt des Bürgermeisters und der Schöffen übernehmen sollen. Diejenigen, die bei den Wahlen die meisten Stimmen erhalten, haben natürlich gute Chancen, Bürgermeister oder Schöffe zu werden. Mamer hat derzeit einen Bürgermeister und zwei Schöffen. Eine Gemeinde zwischen 10.000 und 15.000 Einwohnern kann jedoch drei Schöffen haben.

Blick auf das Rathaus in Mamer. Foto: DP Mamer

Wer kandidiert bei den Gemeindewahlen in Mamer?

Mamer gehört zu den luxemburgischen Gemeinden, in denen die Wahlen nach dem Listenwahlrecht mit proportionaler Vertretung durchgeführt werden. Alle Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern fallen unter dieses System, während die Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern nach dem Mehrheitswahlrecht wählen. Während beim Mehrheitswahlsystem jeder Kandidat einzeln antritt, müssen beim Verhältniswahlsystem Wahllisten zusammengestellt werden. Im März 2023 gibt es in Mamer vier Listen: CSV, LSAP, déi gréng und DP mit jeweils 15 Kandidatinnen und Kandidaten. Die letzte Frist für die Einreichung von Kandidaturen ist der 12. April. Jede Liste wird ihr Zukunftsprogramm für Mamer im Internet, in Flugblättern und auf Wahlveranstaltungen vorstellen. Außerdem finden Sie die Kandidatinnen und Kandidaten ab Mitte Mai auf Plakaten in der Gemeinde.

Über wie viele Stimmen verfüge ich?

Sie haben so viele Stimmen, wie Ratsmitglieder zu wählen sind, d. h. 15. Am Wahltag können Sie sich dafür entscheiden, eine ganze Liste zu unterstützen – in diesem Fall erhält jede Kandidatin und jeder Kandidat auf der Liste eine Stimme. Oder Sie können Ihre 15 Stimmen auf die Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Listen verteilen. Achtung: Wenn Sie zu viele Stimmen vergeben oder eine Markierung auf Ihrem Wahlzettel hinterlassen, ist dieser ungültig. Wenn Sie weniger als die 15 Stimmen vergeben wollen, ist der Wahlzettel gültig.

So sieht es in einem Wahlbüro aus. In diesem Fall im Kulturzentrum Capellen. Foto: DP Mamer

Wie finde ich heraus, wo ich wählen gehen muss?

Alle Wählerinnen und Wähler erhalten spätestens am 6. Juni eine eingeschriebene Einladung der Gemeinde, in der die Adresse ihres Wahlbüros angegeben ist. Die Wahllokale sind von 8.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Sie müssen einen Identitätsnachweis mitbringen. Nachdem die Mitglieder des Wahlbüros Ihre Identität und die Übereinstimmung mit der Wählerliste überprüft haben, erhalten Sie Ihren Stimmzettel und werden aufgefordert, sich in eine Wahlkabine zu begeben. Nachdem Sie gewählt haben, falten Sie Ihren Stimmzettel so, dass niemand sehen kann, wie Sie gewählt haben, werfen ihn in die Wahlurne und verlassen das Wahlbüro. Die Ergebnisse werden spätestens am Abend des 11. Juni auf der Webseite elections.public.lu bekannt gegeben.

Ist die Wahl obligatorisch?

Sobald Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sind Sie zur Stimmabgabe verpflichtet. Wer nicht wählt, kann mit Geldstrafen belegt werden. Eine erste ungerechtfertigte Stimmenthaltung kann mit einer Geldstrafe von 100 bis 250 Euro geahndet werden. Im Falle eines Rückfalls innerhalb von fünf Jahren nach der Verurteilung beträgt die Geldstrafe 500 bis 1.000 Euro. Wenn Sie jedoch aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage sind, Ihre Stimme abzugeben, müssen Sie einen Brief mit den entsprechenden Belegen an den Staatsanwalt schicken, der dazu berufen ist, die Wahlenthaltungen zu überprüfen.

Sobald Sie in der Wählerliste eingeschrieben sind, sind Sie zur Wahl verpflichtet. Foto: DP Mamer

Ich werde am 11. Juni im Ausland sein. Kann ich per Briefwahl wählen?

Ja. Sie können sogar per Briefwahl wählen, wenn Sie am 11. Juni in Luxemburg sind. Sie müssen aber einen Antrag bei der Gemeinde oder elektronisch auf myguichet.lu stellen. Wenn die Briefwahl aus dem Ausland gewünscht wird, müssen Sie den Antrag zwischen dem 20. März und dem 2. Mai stellen. Wenn die Briefwahl in Luxemburg gewünscht wird, muss der Antrag zwischen dem 20. März und dem 17. Mai gestellt werden.

Leider ist es mir nicht möglich, am 11. Juni zur Wahl zu gehen. Kann ich jemanden an meiner Stelle schicken?

Nein. Keine Wählerin oder Wähler, die/der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sich durch eine andere Person vertreten lassen.

Ich habe trotzdem keine Lust, zur Wahl zu gehen. Kann ich beantragen, dass ich aus dem Wählerverzeichnis gestrichen werde?

Ja. Das ist jederzeit möglich. Sie müssen nur einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde stellen.

Wann erfahre ich, wer Bürgermeister wird und was das politische Programm der Mehrheit im Gemeinderat für die nächsten sechs Jahre sein wird?

Die letzte Frist für die Vereidigung der neuen Bürgermeister, Schöffen und Gemeinderäte ist der 1. September 2023. Die Vereidigung wird von Innenministerin Taina Bofferding vorgenommen. Die Listen müssen sich also bis zum 1. September auf die Mandate an der Spitze der Gemeinde einigen. Die Verhandlungen über die Details des Koalitionsprogramms für die nächsten sechs Jahre können natürlich länger dauern. Normalerweise ist das Programm aber relativ schnell bekannt.

Sie möchten das Wählen trainieren und Ihr Wissen über die Gemeindewahlen testen? Die Webseite www.letzvote.lu bietet die Gelegenheit dazu!

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