Famill

Familienpolitik: Für ein besseres Zusammenleben

Die DP steht für eine zeitgemäße Familienpolitik, die das Wohlbefinden der Kinder und Eltern in den Mittelpunkt stellt. Unter dem Impuls der DP wurde die Familienpolitik in den vergangenen Legislaturperioden tiefgreifend modernisiert. Dank der Flexibilisierung und einer besseren Vergütung des Elternurlaubs sowie der Aufwertung des Vaterschaftsurlaubs von zwei auf zehn Tage haben wir es allen Elternteilen ermöglicht, eine stärkere Rolle im gemeinsamen Familienleben einzunehmen. Den Familien wurde mehr Zeit füreinander geschenkt und somit die Bindung zu ihren Kindern gestärkt. Durch die Indexierung des Kindergeldes, die Einführung der gratis Maison Relais sowie dem kostenlosen Zugang zum Musikunterricht wurden die Familien auch finanziell entlastet. Durch die Einführung des REVIS („revenu d’inclusion sociale“) wurde insbesondere der Armut von Kindern und Alleinerziehenden entgegengewirkt.

Der Faktor „Zeit“ wird auch weiterhin im Vordergrund unseres Handelns stehen. Wir möchten den Eltern ermöglichen, Familienzeit und Arbeit noch flexibler und nach den eigenen Bedürfnissen einzuteilen. Wir werden deshalb weitere konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Für die DP soll jeder Mensch in jedem Lebensabschnitt frei und selbstbestimmt darüber entscheiden können, wo und wie er leben möchte. Dies trifft insbesondere auf unsere Senioren zu. Unter Federführung der DP wurde in diesem Zusammenhang eine tiefgreifende Reform betreffend die Qualität der Dienstleistungen für ältere Mitbürger auf den Weg gebracht. Sie stärkt die Rechte der älteren Menschen und sichert eine hohe Qualität der Dienstleistungen, die sie im Rahmen beispielsweise von Altenheimen oder Pflegediensten in Anspruch nehmen.

Daneben führt diese Reform endlich zu mehr Transparenz, was die Preise und angebotenen Dienstleistungen sowie deren Qualität anbelangt. Darüber hinaus will die DP dafür Sorge tragen, dass sich jeder Mensch unabhängig von den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln ein Zimmer in einem Alten- und Pflegeheim leisten kann. Deshalb wurde die dringend notwendige Reform des sogenannten „Accueil gérontologique“ auf den Instanzenweg gebracht. Sie wird den bedürftigen Menschen mehr Mittel zur Verfügung stellen, grundlegende Bedürfnisse finanziell abdecken und ein sogenanntes Taschengeld garantieren, das eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht.

Dank der Bemühungen der DP wurde die Bettenkapazität im Seniorenbereich deutlich erweitert. Aktuell gibt es in Luxemburg über 6.600 Betten in 53 verschiedenen Einrichtungen. Für die kommenden Jahre sind zusätzliche Betten in Planung, um dem steigenden Bedarf an Pflegebetten gerecht zu werden. Die DP wird sicherstellen, dass auch in Zukunft ausreichend Betten zur Verfügung stehen und ältere Menschen die Möglichkeit haben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Mit dem neuen Gesetz über die Zugänglichkeit öffentlicher Räume, Straßen und Wohngebäude haben wir einen bedeutenden Beitrag zur Autonomie von Menschen mit Behinderungen geleistet. Zukünftig müssen alle öffentlich genutzten Orte, einschließlich der Gemeinschaftsbereiche privater Wohnungen, barrierefrei zugänglich sein. Wir stärken somit die freie Beweglichkeit und Selbstbestimmung von Personen mit Behinderungen. Auch die Zugänglichkeit von verschiedenen Produkten und Dienstleistungen haben wir mit der Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie verbessert. Die Schaffung eines Beirats für Barrierefreiheit fördert außerdem die aktive Einbeziehung der Betroffenen.

Neben der Barrierefreiheit ist es uns auch ein Anliegen, den sozialen Zusammenhalt und den kulturellen Austausch auf lokaler Ebene zu stärken. Aus diesem Grund hat das DP-geführte Familienministerium im Jahr 2021 das Pilotprojekt „Pakt vum Zesummeliewen“ ins Leben gerufen, an dem mittlerweile über 30 Gemeinden teilnehmen. Durch dieses Projekt wird die Integration neuer Mitbürger, das friedliche Zusammenleben in der Gemeinde und die aktive Einbeziehung aller Bürger gestärkt. Das Pilotprojekt wird durch das künftige Gesetz über das interkulturelle Zusammenleben ersetzt und ausgebaut.

Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist ein weiterer wichtiger Schwerpunkt für die DP. In der aktuellen Legislaturperiode haben wir zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Menschen mit geringem Einkommen gezielt zu unterstützen. Unser zentrales Anliegen dabei war es, die Solidarität zum Leitprinzip zu erheben. Durch die regelmäßige Anpassung des Mindestlohns und des REVIS an die Lohn- und Preisentwicklung, die Einführung der Energieprämie und die Aufwertung der Teuerungszulage („Allocation de vie chère“) konnten die Auswirkungen der Energiekrise für einkommensschwächere Haushalte abgemildert werden. Um zukünftig eine noch bessere Unterstützung für die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu gewährleisten, hat die Regierung außerdem eine Aufstockung des Personals in den Sozialämtern um 50% umgesetzt.

Familie

Die Reform des Elternurlaubs hat sich als enormer Erfolg erwiesen. Die Flexibilisierung und die Einführung einer angemessenen finanziellen Unterstützung haben dazu geführt, dass deutlich mehr Familien den Elternurlaub in Anspruch genommen haben. Besonders erfreulich ist der sprunghafte Anstieg der Beteiligung von Vätern. Dies führte dazu, dass alle Elternteile eine stärkere Rolle im Familienleben einnehmen konnten und die elterliche Bindung zu den Kindern gestärkt werden konnte. Die DP will auch in Zukunft die Entscheidungsfreiheit der Eltern stärken, und wenn nötig die gesetzlichen Bestimmungen zum Elternurlaub noch besser an die individuellen Bedürfnisse des Familienlebens anpassen.

Darüber hinaus werden wir uns für einen Ausbau des Elternurlaubs einsetzen. Zusammen mit den Sozialpartnern werden wir Lösungen erarbeiten, mit dem Ziel, den Elternurlaub um bis zu drei Monate zu erweitern.

Die DP will zusammen mit den Sozialpartnern ein zeitlich begrenztes Recht auf Teilzeit für alle Eltern, die Kinder unter 13 Jahren haben, aushandeln. Die DP wird dabei prüfen, in welchem Maße diese Periode im Rahmen der Rentenversicherung finanziell ausgeglichen werden kann.

Die Umstände werdender Mütter können von Person zu Person stark variieren. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen werdender Mütter gerecht zu werden, wollen wir Frauen die Freiheit geben, den Mutterschaftsurlaub entsprechend ihren persönlichen Umständen im Einvernehmen mit ihrem Arzt und ihrem Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen flexibler zu gestalten.

Um die Bindung zwischen Neugeborenen und Vätern noch weiter zu stärken, will die DP den Vaterschaftsurlaub von zehn auf fünfzehn Tage bei vollem Lohnausgleich erweitern. Die Kosten werden größtenteils vom Staat übernommen. Die fünf zusätzlichen Urlaubstage sollen in Absprache mit dem Arbeitgeber innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach der Geburt oder Adoption flexibel genommen werden können. Selbstverständlich sollen auch gleichgeschlechtliche Paare diesen Urlaub in Anspruch nehmen können.

Im Rahmen der europäischen Richtlinie 2019/1158 wurde das Recht auf Urlaub für pflegende Angehörige während fünf Arbeitstagen pro Jahr verankert. Die DP will dieses Recht, das derzeit auf Personen, die im selben Haushalt leben, beschränkt ist, in bestimmten Fällen ausweiten. Besonders Haushalte, in denen beispielsweise eine oder mehrere Personen mit einer Behinderung oder Alleinerziehende leben, können nicht im vollen Umfang von dieser gut gemeinten Maßnahme Gebrauch machen. Deshalb will die DP dieses Urlaubsrecht unter gewissen Bedingungen auf Personen, die außerhalb des Haushalts leben, ausdehnen, wenn sie von den Betroffenen hierzu ermächtigt werden.

Die DP wird das Kindergeld auch in Zukunft regelmäßig indexieren. Darüber hinaus wird die DP gezielte Maßnahmen ergreifen, um die mit Kindern verbundenen Kosten für die Eltern abzufedern. Da eine vom Familienministerium in Auftrag gegebene Studie des STATEC gezeigt hat, dass eine Finanzierungslücke bei Kindern über 12 Jahren besteht, wird die DP die Kindergeldleistungen für diese Altersgruppe gezielt erhöhen.

Die klassische Familie hat sich weiterentwickelt und über die letzten Jahrzehnte haben sich viele verschiedene Familienformen etabliert. Das Adoptionsgesetz soll dem Gesellschaftsbild von heute Rechnung tragen. Durch ein zeitgemäßes Gesetz und die Erleichterung von Adoptionen für unverheiratete Paare und Einzelpersonen, sollen Ungleichheiten abgeschafft, und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt gestellt werden.

Lesbische Paare müssen aktuell eine langwierige Adoptionsprozedur auf sich nehmen, damit die nichtgeburtgebende Mutter das gemeinsame Kind adoptieren kann. Auch kann diese Prozedur frühestens drei Monate nach der Geburt des Kindes beginnen. Schwule Paare unterliegen im Fall einer Auslandsgeburt denselben Regeln. Für heterosexuelle Paare gelten nicht die gleichen Bedingungen. Um die Ungleichheit in der Behandlung zwischen hetero- und homosexuellen Paaren aufzuheben, setzt die DP sich für eine automatische Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Elternteilen ein.

Seniorenbereich

Die DP setzt sich dafür ein, dass die Qualität der Dienstleistungen für ältere Mitbürger etwa bei Alten- und Pflegeheimen sowie mobilen Pflegediensten, Tagesstätten, Essen auf Rädern, Telealarm sowie anderen Dienstleistungen für Senioren gesichert und kontrolliert wird. Der vorliegende Gesetzentwurf Nr. 7524 definiert sehr hohe Qualitätsstandards, schafft Preistransparenz und stärkt die Rechte der Senioren gegenüber den Dienstleistern. Die Reklamationsrechte werden verbessert, Ethikräte eingesetzt sowie ein ständiger Ausschuss geschaffen, um die Qualität zu sichern und weiter auszubauen. Wir werden dieses Gesetz in den kommenden Jahren konsequent umsetzen und nach drei Jahren auf seine Effizienz überprüfen, um zu gewährleisten, dass die Strukturen die objektiven Qualitätskriterien erfüllen, die für hochwertige Dienstleistungen nötig sind.

Die DP wird dafür sorgen, dass sich auch in Zukunft jeder Mensch ein Zimmer im Alten- oder Pflegeheim leisten kann. Deshalb hat die DP kürzlich ein Gesetz im Parlament eingebracht, das die aktuellen Geldsätze des sogenannten „Accueil gérontologique“ deutlich verbessert, das sogenannte Taschengeld aufwertet und eine zusätzliche finanzielle Unterstützung einführt, um die Kosten für hygienische Basisprodukte, Hand- und Badetücher, Kleiderreinigung sowie für den Zugang zu Telekommunikationsdienstleistungen zu decken. Die DP wird dieses Gesetz schnell umsetzen.

Darüber hinaus verspricht sich die DP, dass die durch das neue Qualitätsgesetz geschaffene Preistransparenz dazu beiträgt, dass die Preise in den Alten- und Pflegeheimen stabilisiert werden können.

Die Leistungen der Pflegeversicherung gelten erst ab einem Pflegebedarf von 3,5 Stunden pro Woche sowie einer voraussichtlichen Pflegedauer von mehr als sechs Monaten. Zudem werden verschiedene Dienstleistungen, wie etwa die Kosten der Medikamentenvorbereitung und –vergabe, nicht von der Pflegeversicherung übernommen. Diese Kosten werden derzeit von den Senioren selbst getragen. Die DP wird deshalb den Leistungskatalog der Pflegeversicherung in diesem Sinne überprüfen, neue Modelle erarbeiten und gegebenenfalls anpassen.

Die DP hat sich dafür eingesetzt, dass die medizinische Versorgung in den Alten- und Pflegeheimen auch während der Nacht, den Feiertagen und Wochenenden garantiert bleibt. Die DP wird diese Konvention auch in Zukunft mit den Ärzten fortführen.

Um die Qualität der Betreuung zu verbessern, will die DP, dass moderne Technologien einen stärkeren Einzug in den Alters- und Pflegebereich erhalten. Dazu gehören digitale Lösungen zur Überwachung der Gesundheit, Telemedizin und Telepflege sowie der Einsatz von Robotik. Wir erhoffen uns damit, die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden der Senioren zu fördern und gleichzeitig das Pflegepersonal zu entlasten. Zudem können hiermit in Zukunft unnötige, aufwendige und für die Bewohner belastende Transfers in die Krankhäuser vermieden werden, was die Lebensqualität der Bewohner verbessert.

Besonders ältere Menschen haben Schwierigkeiten nach einem Krankenhausaufenthalt wieder nach Hause zurückzukehren, da ihr Haus, ihre Wohnung oder ihr direktes familiäre Umfeld den neuen Gegebenheiten (Mobilitätseinschränkung, spezifische medizinische Versorgung…) nicht gerecht werden kann. Die DP will deshalb Strukturen für Menschen, die während einer gewissen Zeit Pflegeleistungen nach einem medizinischen Eingriff benötigen, schaffen. Dies wird die Krankenhäuser einerseits entlasten und den Menschen eine hochwertige Pflege in einem sicheren und betreuten Umfeld bieten.

In dieser Legislatur haben wir neue Ausbildungsmöglichkeiten für Gesundheits- und Pflegepersonal geschaffen, darunter vier Bachelorstudiengänge in spezialisierten Pflegewissenschaften. Um die Attraktivität dieser Berufe weiter zu steigern, werden wir weitere Brücken zwischen den Bildungsangeboten schaffen und sicherstellen, dass Studierende sich von einem Bildungsniveau auf das nächste fortbilden können. Zudem werden wir eine eingehende Analyse und Überprüfung der Aufgabenverteilung zwischen Ärzten, Krankenpflegern und Hilfsfachkräften durchführen, um auch den weniger qualifizierten Fachkräften mehr Verantwortung zu übertragen. Auch die Attraktivität der Löhne und Arbeitsbedingungen werden wir weiter fördern.

Um die Pfleger auf spezifische Herausforderungen im Umgang mit älteren Menschen vorzubereiten, wird die DP spezifische Zusatzausbildungen für einen Teil des Pflegepersonals verpflichtend anbieten. Dies gilt besonders für den Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen oder Menschen, die eine Sterbebegleitung benötigen. Darüber hinaus werden wir Ausbildungsangebote bereitstellen und spezifisch Hilfestellung leisten für Menschen, die einen Angehörigen zuhause pflegen.

Die DP wird auch in Zukunft den Bau und die Modernisierung von Alten- und Pflegeheimen finanziell fördern. Neue Wohn- und Lebenskonzepte werden dabei besondere Beachtung finden gerade auch für Menschen, denen auf der einen Seite das eigene Haus zu groß geworden ist und die auf der anderen Seite allerdings noch nicht bereit sind, in ein Alten- oder Pflegeheim umzuziehen. Wir werden deshalb Projekte unterstützen, die diese Angebotslücke schließen und den älteren Mitbürgern ein sicheres und abwechslungsreiches Umfeld anbieten, das einen einfachen Zugang zu Ärzten sowie zu Pflegedienstleistungen oder anderen notwendigen Dienstleistungen gewährleistet.

Die Alten- und Pflegeheime, die sogenannten „clubs seniors“ und die Freiwilligendienste sollen Menschen, ob jung oder alt, zusammenbringen und ihren Beitrag gegen soziale Isolierung und für eine inklusive Gesellschaft leisten. Wir wollen die Aktivitäten der „clubs seniors“ ausbauen und in fünf Jahren alle Gemeinden abdecken. Wir werden Initiativen für intergenerationelles Wohnen und intergenerationelle Aktivitäten fördern.

Wir werden das Informationsangebot für ältere Menschen weiter verbessern, indem wir die unzähligen Angebote und Initiativen auf der Internetseite „LuxSenior“ bündeln und leicht zugänglich machen. Darüber hinaus wird die DP Informations- und Sensibilisierungskampagnen durchführen und Fortbildungsangebote schaffen, um den älteren Menschen selbst beziehungsweise den Personen in ihrem direkten Umfeld die notwendigen Hilfestellungen zu bieten, die sie je nach Lebenslage benötigen. Dies betrifft auch den Übergang der Menschen vom aktiven Berufsleben in die Rente. Des Weiteren wird die DP die Partner unterstützen, die die älteren Menschen fortbilden und das Ehrenamt älterer Menschen fördern.

Inklusion

Luxemburg hat die UN-Behindertenrechtskonvention am 30. März 2007 unterzeichnet. Sie ist die erste internationale Konvention, die spezifisch die Rechte von Menschen mit Behinderungen regelt. Auf ihrer Basis wurde für die Periode 2019-2024 ein nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderung aufgestellt, den wir konsequent umsetzen und zusammen mit den Betroffenen evaluieren werden. Wie es im Vorwort heißt, ist das „Ziel dieses Aktionsplans die Ausarbeitung eines breiten Spektrums an Lösungen, die es allen Menschen ermöglichen, in einer inklusiven und für alle offenen Gesellschaft zu leben, die ihre Stärke aus ihrer Vielfalt schöpft.“ Wir werden die Zielsetzungen, die in diesem Aktionsplan formuliert sind, konsequent umsetzen. Dabei geht es um Bewusstseinsbildung, gleiche Anerkennung vor dem Recht, unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft, um das Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen, Bildung, Gesundheit, Arbeit und Beschäftigung sowie Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben.

Die Barrierefreiheit ist ein wesentliches Element für die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am sozialen und beruflichen Leben. Das Gesetz vom 7. Januar 2022 über die Zugänglichkeit von öffentlich zugänglichen Orten, öffentlichen Straßen und Mehrfamilienhäusern bedeutet einen Meilenstein im Bereich der Barrierefreiheit. Wir werden dieses Gesetz konsequent umsetzen und wenn nötig ausbauen. Es sieht in einer ersten Phase finanzielle Hilfen und in einer zweiten Phase hohe Strafen vor, damit die öffentlich zugänglichen Orte barrierefrei gestaltet oder nach Möglichkeit umgebaut werden.

Wir wollen, dass unter Schutzmaßnahmen stehende Volljährige bei ihren Entscheidungen und Tätigkeiten unterstützt werden, anstatt dass andere an ihrer Stelle entscheiden und handeln. Deshalb wollen wir die Rechtsvorschriften über den Schutz unterstützungsbedürftiger Erwachsener überarbeiten und die Rechte der Menschen mit Behinderungen stärken.

Damit alle Menschen gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben können, müssen sie Zugang zu Informationen in einer für sie verständlichen Art und Weise haben. Für Menschen mit niedrigen Sprachkenntnissen oder kognitiven Beeinträchtigungen sind Nachrichtensendungen allerdings noch immer weitgehend unverständlich. Deshalb wollen wir in Zukunft eine wöchentliche Fernsehsendung mit den wichtigsten Neuigkeiten in einfacher Sprache und in Gebärdensprache organisieren. Diese Sendung soll durch eine Internetseite in leichter Sprache ergänzt werden und auch auf den sozialen Medien zur Verfügung stehen.

Das Ministerium für Familie und Integration hat kürzlich eine Anlaufstelle für „barrierefreie Kommunikation“ geschaffen, die sich zurzeit im Aufbau befindet. Wir wollen diese Struktur weiter ausbauen und als zentrale Anlaufstelle für die Vermittlung von Gebärdensprache-Dolmetschern, der Schulung und Unterstützung von Arbeitgebern sowie der Sensibilisierung über „barrierefreie Kommunikation“ etablieren.

Die DP hat in den vergangenen Jahren die öffentliche staatliche Kommunikation für Menschen mit Behinderungen deutlich verbessert. Trotzdem ist das Resultat noch nicht zufriedenstellend. Deshalb werden wir die barrierefreie öffentliche Kommunikation im Staat verbessern und weiter ausbauen, damit alle Menschen einen freien Zugang zu öffentlichen Informationen haben.

Die DP hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Gebärdensprache offiziell in Luxemburg per Gesetz anerkannt wurde. Nichtsdestotrotz müssen wir in Luxemburg oft auf Dolmetscher aus dem Ausland zurückgreifen, da wir hierzulande nicht über genügend Fachpersonal verfügen. In Zukunft wollen wir den nationalen Pool an Gebärdensprache-Dolmetscher erweitern, indem wir mehr Möglichkeiten für das Lernen dieser Sprache anbieten und die Attraktivität dieses Berufs stärken. Auch die Pflegekräfte und Lehrer wollen wir dazu motivieren, einige Basiskenntnisse der Gebärdensprache zu erlernen.

Wir wollen einen „Freizeitassistenten“ einführen, der Menschen mit Behinderung bei verschiedenen Hobbies (Sport, Ausflüge, Konzert- und Kinobesuch, Vereinstermine, Feste) begleitet. Der Freizeitassistent unterstützt bei der Vorbereitung, Planung und Umsetzung der Aktivitäten. Die Kosten sollen zwischen dem Staat und dem Empfänger aufgeteilt werden.

Aktuell gibt es keine klare Definition im Luxemburger Recht, was wir unter dem Begriff „Handicap“ verstehen und welche Kriterien für die Ermittlung einer körperlichen oder geistigen Behinderung benutzt werden müssen. Deshalb wollen wir ein neues System zur Ermittlung der besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schaffen. Diese zentrale Anlaufstelle soll die physischen und mentalen Beeinträchtigungen eines Menschen einer vollständigen Analyse und Evaluierung unterziehen und die spezifischen Bedürfnisse ermitteln.

Diese Struktur bringt den Vorteil, dass sich Menschen mit Behinderungen nicht mehr je nach Ministerium und je nach gebrauchter öffentlicher Dienstleistung an multiple Fachärzte wenden müssen, sondern ihre spezifischen Bedürfnisse an ein und derselben Stelle ermittelt werden. Außerdem können die Menschen hier einfach und schnell über das Angebot an Sozial- und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung informiert werden.

Menschen mit Behinderung sollen, im Rahmen des Möglichen, selbst bestimmen können, welche staatlichen oder privaten Dienstleistungen sie in Anspruch nehmen wollen. Heutzutage wird allerdings noch viel zu oft von oben herab entschieden, welche Dienste eine Person beziehen muss. Angelehnt an die UN-Behindertenrechtskonvention, will die DP deshalb nicht nur das Mitspracherecht, sondern vor allem das Recht auf Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen stärken. Sie sollen deshalb nach Möglichkeit die Dienst- und Betreuungsleistungen selbstbestimmt einkaufen können, die sie für ein barrierefreies Leben benötigen und dafür eine finanzielle Unterstützung bekommen. Die DP wird eines den luxemburgischen Erfordernissen angepassten „Budget für persönliche Assistenz” erarbeiten.

Wir werden autonomes und semi-autonomes Wohnen von Menschen mit Behinderungen weiter fördern, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Wir werden dabei sicherstellen, dass die eventuellen notwendigen Hilfe- und Betreuungsleistungen gewährleistet sind.

Darüber hinaus wollen wir inklusives Wohnen fördern etwa in einem partnerschaftlichen Miteinander von Menschen mit Behinderungen und Studierenden aber auch im Rahmen von neuen großen öffentlichen Wohnprojekten, wo wir in Stadt- oder Dorfzentren behindertengerechte Wohnungen in Mehrfamilienhäusern fördern wollen.

Wir werden das Gesetz aus dem Jahr 2003, das den Statut des sogenannten „salarié handicapé“ regelt, grundlegend überarbeiten und an die heutigen Bedürfnisse anpassen. Dies gilt insbesondere für die Evaluierung und Orientierung der Betroffenen sowie das Mindesteinkommen (RPGH) für Menschen mit Behinderung.

Neben dem Ausbau der bestehenden „Ateliers Protégés“, werden wir Menschen mit Behinderung noch gezielter bei der Eingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt unterstützen. Privatwirtschaftliche Akteure wollen wir vermehrt über die „activité d‘assistance à l‘inclusion“ aufklären und sie somit für die Rekrutierung beziehungsweise die Weiterbeschäftigung von Menschen mit Handicap ermutigen.

Wir werden weiter für eine barrierefreie Gesellschaft sensibilisieren und informieren. Darüber hinaus wollen wir die Stimme der Menschen mit Behinderung hören und einen regelmäßigen und aktiven Meinungsaustausch mit ihnen gewährleisten.

Armut und Obdachlosigkeit

Das REVIS-Gesetz hat zum Ziel, die Menschen aufbauend auf ihren Kompetenzen zu stärken und ihnen eine Grundsicherung zu gewährleisten. Bei dieser Reform wurde sehr viel Wert daraufgelegt, den Menschen Zukunftsperspektiven zu bieten und sie nach Möglichkeit aktiv auf dem Weg aus der sozialen Bedürftigkeit zu stärken und zu begleiten. Wir werden die Leistungen weiter an die spezifischen Bedürfnisse der Betroffenen anpassen und zusätzliche Ausbildungs- und Arbeitsgelegenheiten je nach Kompetenzgrad der Betroffenen schaffen. Wir werden außerdem die REVIS-Beträge weiter an die Lohn- und Preisentwicklung anpassen. Die zeitlich begrenzte finanzielle Unterstützung zur Kompensierung eines Teils der Energiekosten in der Form des sogenannten „équivalent crédit impôt“ in Höhe von 84 € monatlich werden wir nach dem 31. Dezember 2024 in den REVIS-Grundbetrag einarbeiten.

Wir werden außerdem die Teuerungszulage (Allocation de vie chère) erhalten und regelmäßig an die Preisentwicklung anpassen.

Das Angebot an Sozialhilfemaßnahmen kann von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren. Im Sinn der Gleichberechtigung und Chancengerechtigkeit, wird die DP das Sozialhilfegesetz auf Schwächen überprüfen und gegebenenfalls verbessern. Wir werden zusammen mit allen Akteuren der Sozialhilfe über die mögliche Einführung landesweit einheitlicher Kriterien und Maßnahmen im Bereich der Sozialhilfe diskutieren.

Wir wollen die Sozialhilfebüros gezielt in ihrer Arbeit stärken und den Dialog untereinander fördern, damit landesweit eine bestmögliche Sozialhilfe gewährleistet werden kann. Neben den traditionellen Sozialhilfebüros in den Gemeinden wollen wir außerdem ein „digitales Office Social“ einführen. Diese Plattform soll die Menschen über die verschiedenen Leistungen informieren.

Wir werden das Angebot an „Housing First“-Strukturen für Obdachlose quer durchs Land neu aufarbeiten und eine neue Strategie erstellen, um die Ziele der Lissabonner Konvention zu erreichen. Bei diesem innovativen Konzept steht die Bereitstellung eines festen Wohnsitzes an erster Stelle und wird durch freiwillige Betreuungsangebote (zum Beispiel Hilfe bei Suchtproblematik) komplettiert.

Außerdem wollen wir die klassischen Strukturen an die Bedürfnisse spezifischer Profile anpassen, um eine individuellere Betreuung zu ermöglichen. Somit werden wir mehrere dezentrale und kleine Strukturen spezifisch für Frauen und ältere Menschen eröffnen.

Der Kampf gegen die Armut beschränkt sich nicht auf einen Teilbereich der Gesellschaft, sondern er muss parallel und auf verschiedenen Ebenen geführt werden, um effizient wirken zu können. Viele Verwaltungen bieten bereits heute eine Reihe an Hilfestellungen und Unterstützungen an. Da die Abteilungen aber unabhängig voneinander funktionieren, ist die Arbeit teils unkoordiniert und kann ihren Zweck nicht in vollem Maße erfüllen.

Um den Kampf gegen die Armut konkret und integral anzugehen, will die DP einen nationalen Aktionsplan ausarbeiten, der eine interministerielle Zusammenarbeit fördert, effiziente Hilfe in Aussicht stellt und auch die Sozialpartner involviert, um das volle Potential des Aktionsplans auszuschöpfen.

Die Wohnungsproblematik im Land ist real, und für die DP ist klar, dass jede Gemeinde sich engagieren muss, um zur Lösung des Problems beizutragen. In diesem Sinne wird die DP weitere Notunterkünfte zusammen mit den Gemeinden schaffen, den sozialen Wohnungsbau und Housing First in den Gemeinden weiter fördern. Zusätzlich wird die DP bei großen öffentlichen Wohnprojekten Wohnungen für besonders bedürftigen Menschen reservieren und zur Verfügung stellen.

Für ein besseres Zusammenleben

Wir wollen das friedliche Zusammenleben aller in Luxemburg lebenden und arbeitenden Menschen in Luxemburg unterstützen und dabei ihre aktive Beteiligung am gesellschaftlichen Leben fördern. Deshalb wurde unter Federführung der DP ein Gesetz betreffend das interkulturelle Zusammenleben geschaffen, das darauf abzielt, den Menschen ein breites Spektrum an Informationen und Formationen zu bieten, sie zusammenzubringen und den Austausch sowie das Zusammenleben in unserer Gesellschaft zu fördern.

Wir sehen die Gemeinden und die im Bereich des Zusammenlebens aktiven Vereine und Vereinigungen als wichtige Partner an. Wir werden sie mithilfe der neu eingeführten Instrumente „pacte citoyen“, „pacte communal“ und „commission communale“, sowie Beratern in Sachen interkulturelles Zusammenleben im Staatsdienst und einem lokal oder regional angesiedelten Koordinator aktiv und finanziell in ihren Bemühungen im Bereich des interkulturellen Zusammenlebens unterstützen. Der „Conseil supérieur“ ersetzt zukünftig den « Conseil national pour étrangers ». Kompetenzen und Repräsentanz werden damit neu definiert und ausgeweitet.

Nicht nur ältere Menschen, sondern auch Menschen, die sich durch ihre Lebenssituation zunehmend isolieren (aus Scham, aus Angst…) und vermehrt jüngere Leute leiden unter dem Gefühl der Einsamkeit. In einem breiten Beteiligungsprozess wollen wir das Thema der Einsamkeit stärker politisch und wissenschaftlich beleuchten. Wir werden eine Strategie mit konkreten Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Einsamkeit erstellen sowie Forschungsprojekte in diesem Bereich unterstützen. Wir werden neue Zugangswege zu gefährdeten Gruppen schaffen und bestehende Leistungen und Dienste ausbauen, wie unter anderem persönliche Begleitungsdienste, Hausbesuche, Steigerung von Aktivität, Förderung von intergenerationellen Gemeinschaftsaktivitäten oder die Stärkung des freiwilligen Engagements in diesem Bereich.

Kürzlich wurde das erste „Safe Space“ in Luxemburg-Stadt eingeweiht. Diese Orte sollen Menschen der LGBTQI+ Community ermöglichen, sich zu treffen und auszutauschen, ohne Furcht vor Vorurteilen oder Diskriminierung. Die DP wird das Angebot an solchen Zentren bei Bedarf auf regionaler Ebene ausbauen.

Die DP wird weiterhin lokale Initiativen wie den „Pakt des Zusammenlebens“ unterstützen, welche den interkulturellen Austausch stärken und ein gegenseitiges Verständnis zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft fördern. Wir werden strikt gegen jegliche Form von Rassismus und Diskriminierung vorgehen den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus ausarbeiten, und jegliche Form von Diskriminierung, gezielt bekämpfen.

Ehrenamt

Eine Ende 2022 von TNS-Ilres im Auftrag des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion durchgeführte Studie über das Ehrenamt hat ergeben, dass das Potential des Ehrenamts in Luxemburg sehr groß ist, es aber nicht voll ausgeschöpft wird.

Andererseits suchen lokale Vereine, aber auch größere Organisationen, händeringend nach neuen freiwilligen Helfern. Auch in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen, in denen sich seit Jahren der Mangel an Fachkräften bemerkbar macht, schaut man sich nach Alternativen um.

Das Ehrenamt kann hier eine wichtige Hilfestellung bieten, ist es doch das Rückgrat des gesellschaftlichen Zusammenhalts und richtungsweisend für die Gestaltung unseres Zusammenlebens.

Es braucht hierzu eine tiefgreifende Änderung sowohl in der politischen als auch in der gesellschaftlichen Auffassung des Ehrenamts. Die DP möchte die hierfür nötigen Rahmenbedingungen schaffen, damit Vereine, Verbände, aber auch Institutionen und Gemeinden das Potenzial der ehrenamtlichen Helfer für alle gewinnbringend nutzen können.

Ein interministerielles Gremium soll eine bessere Übersicht der bestehenden Programme für ehrenamtliche Helfer schaffen und über einen regelmäßigen Austausch mit der nationalen Freiwilligenagentur eine koordinierte Herangehensweise ermöglichen.

Die DP wird ein Statut für den ehrenamtlichen Helfer schaffen. Es soll klären, wann und unter welchen Umständen jemand, der ehrenamtlich unterwegs ist, während seines Engagements versichert ist, welche Rolle ihm neben professionellen Mitarbeitern zukommt, und was seine Rechte beziehungsweise seine Pflichten sind. Die Motivation, eine Verantwortung zu übernehmen, steigt, wenn es klare Regeln für das Ehrenamt gibt.

Ehrenamtlich engagierte Menschen schenken ihre Zeit anderen Menschen. Sie tun das freiwillig und verlangen dafür keine finanzielle oder materielle Gegenleistung. Trotzdem ist es wichtig, den Ehrenamtlichen Anerkennung für das Geleistete und ihr Engagement entgegenzubringen. Die DP möchte das Ehrenamt wertschätzen. Dies kann zum Beispiel über ein digitales „Badge“-System geschehen, bei dem der Ehrenamtliche eine Reihe von solchen „Badges“ für sein Engagement sammelt und anschließend dafür eine Belohnung, beziehungsweise eine Anerkennung erhält.

Die DP möchte das Ehrenamt in verschiedenen sozialen Bereichen ausbauen (Senioren, Menschen mit einer Behinderung, sozial schwächere Menschen). So können kleine Spaziergänge, ein Ausflug in die Stadt, eine Kaffeestunde oder ein Theaterbesuch von Ehrenamtlichen übernommen werden, die für diese Aufgaben auch die dafür notwendige Fortbildung erhalten würden. Ausgebildete Pflegekräfte würden somit entlastet und könnten sich besser auf die Pflegearbeit konzentrieren.

Die DP wird das ehrenamtliche Engagement von Senioren weiter fördern und ihnen Gelegenheiten zu bieten, ihre Fähigkeiten und Erfahrungen in der Gemeinschaft einzusetzen. Dazu soll das Angebot der Online-Plattform www.benevolat.lu, das sich speziell an Senioren wendet, erweitert werden, beispielsweise um Hausaufgabenhilfe, Nähkurse, Gassi gehen, Kochkurse und vieles mehr. Um den Senioren den Zugang zu dieser Online-Plattform leichter zu machen, werden Einführungskurse auf lokaler oder regionaler Ebene angeboten.

Die DP wird soziales Engagement in allen gesellschaftlichen Bereichen aktiv fördern. Wir werden die Möglichkeit einer staatlich finanzierten Unfallversicherung für Ehrenamtliche prüfen, welche die möglichen Risiken abdeckt, die im Zusammenhang mit ehrenamtlichen Tätigkeiten entstehen.

Digitale Technologien bieten neue Möglichkeiten, um ehrenamtliche Tätigkeiten bequemer und flexibler auszuüben. Via Internet können Menschen sich heutzutage zeit- und ortsunabhängig sozial einbringen. Digitale Beratung, Social Media und Webdesign, Nachhilfe und Sprachcoaching – den digitalen Formen des Ehrenamts sind keine Grenzen gesetzt. Wir wollen wollen die bestehende Online-Plattform der nationalen Freiwilligenagentur zunehmend fördern, damit Vereine, soziale Organisationen, aber auch Gemeinden und Unternehmen, sowie Freiwillige systematisch auf diese Online-Plattform zurückgreifen, um das digitale Angebot zu erweitern, beziehungsweise um auf sämtliche Angebote des digitalen Ehrenamts zuzugreifen.

s. Kapitel Innere Sicherheit, Rettungswesen und Armee

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