Steuerpolitik: die Bürger gerecht entlasten und Unternehmertum fördern
Die steuerpolitische Entlastung der Mittelschichten bleibt ein zentrales Anliegen der DP. Die DP-geführte Regierung hat die Staatsfinanzen in der laufenden Legislaturperiode Schritt für Schritt saniert und so den nötigen Spielraum für steuerpolitische Entlastungen geschaffen. Somit konnte eine umfassende Steuerreform vorgenommen werden, die für mehr Steuergerechtigkeit und eine Entlastung der kleineren und mittleren Einkommen gesorgt hat. Die Bürger wurden in Höhe von über 300 Millionen Euro jährlich entlastet.
Um auf ein verändertes internationales Umfeld zu reagieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen, wurde der Körperschaftssteuersatz von 21% auf 18% gesenkt. Kleine Unternehmen profitierten gar von einer Steuersenkung von 20% auf 15%. Ein wettbewerbsfähiges Steuerumfeld für Unternehmen stärkt den Wirtschaftsstandort, schafft Arbeitsplätze und sorgt für Einnahmen, die im Endeffekt im Sinne der Bürger unseres Landes eingesetzt werden können. Die DP steht für eine angemessene Besteuerung der Unternehmen, so dass diese einerseits ihren Beitrag zum Staatshaushalt leisten, andererseits aber über genügend Mittel verfügen, um in Innovationen und in die Weiterentwicklung ihres Unternehmens investieren zu können.
Die DP wird auch in Zukunft die Bürger und die Unternehmen über Steuererleichterungen am Erfolg unseres Landes beteiligen. In der Tat ermöglicht die verantwortungsvolle Haushaltspolitik der DP-geführten Regierung es uns, in Zukunft weitere Entlastungen im Sinne der Bürger vorzunehmen. Auch die Unternehmen, insbesondere die kleinen und mittleren Betriebe, sollen zusätzlich steuerlich entlastet werden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die DP ist der Ansicht, dass die Bürger über Steuererleichterungen am Erfolg unseres Landes beteiligt werden müssen. Aufgrund der vorsichtigen Finanzpolitik der DP-geführten Regierung wurden neue budgetäre Spielräume für eine neue Einkommenssteuerreform geschaffen, die Mittelschichten und Familien zusätzlich entlasten wird.
Die DP wird zudem das Steuersystem auf den Prüfstand stellen, das gegenwärtig die Alleinverdienerehe privilegiert. Das Ehegattensplitting stammt aus Zeiten, in denen die Rollenverteilung zwischen Mann und Frau anders geregelt war. Während der Ehemann für das Einkommen zuständig war, konzentrierte sich die Ehefrau meistens auf den Haushalt und die Kinder und verfügte häufig nicht einmal über ein eigenes Einkommen.
Dieses traditionelle Ehebild entspricht nicht mehr den gesellschaftlichen Gegebenheiten von heute. Die DP setzt sich für ein neutrales Steuersystem ein, unabhängig davon wie die Menschen zusammenleben möchten. Die DP wird Steuervorteile daher schrittweise unabhängig von einem Trau- oder einem Pacsschein machen und stattdessen an das Vorhandensein von Kindern koppeln. Die 2017 eingeführte optionale Individualisierung ist ein erster Schritt zu einem System, in dem die individuelle Besteuerung auch bei verheirateten oder gepacsten Paaren schrittweise verallgemeinert wird. Die DP wird den Weg einer individuellen Besteuerung konsequent weiterverfolgen und dabei sicherstellen, dass niemand etwas gegenüber seiner aktuellen Situation verliert. Dies wird auch dazu führen, dass es mittelfristig zu keiner Umklassifizierung im Todesfall eines Partners mehr kommen wird.
Die Erbschaftssteuer hat sich in den vergangenen Jahrzehnten kaum verändert, während die Lohnsteuersätze regelmäßig nach unten angepasst wurden. 2018 hat die DP bereits Ehen und eingetragene Partnerschaften, auch ohne direkte Nachkommen, von der Erbschaftssteuer befreit. Die DP wird zudem die Erbschaftssteuer in indirekter Linie entsprechend der Inflationsentwicklung in der Vergangenheit nach unten anpassen. Darüber hinaus lehnt die DP eine Erbschaftssteuer in direkter Linie strikt ab.
Die DP wird zusammen mit den Gemeinden eine Reform des veralteten Grundsteuersystems umsetzen. Die DP wird einen Grundsteuerfreibetrag einführen, wenn der Eigentümer seine Wohnung oder sein Haus selbst bewohnt.
Die Altbausanierung ist ein wesentlicher Aspekt, um die nationalen Klimaziele zu erreichen. Zudem erlaubt gerade die energetische Wohnraumsanierung es den Bewohnern mittelfristig Kosten zu sparen. Die DP wird daher den superreduzierten TVA-Satz von 3% auf Sanierungen von Wohnhäusern und Gebäuden ab 10 Jahren anwenden, anstatt wie bisher ab 20 Jahren.
Auf europäischer Ebene wird momentan die Mehrwertsteuerregelung überarbeitet, um den Mitgliedsstaaten mehr Freiraum zu gewähren. Nach dem Motto „Reparieren statt Wegwerfen” wird die DP den superreduzierten TVA-Steuersatz von 3% auf sämtlichen Reparaturarbeiten anwenden. Damit sollen Gebrauchsgegenstände länger im Gebrauch bleiben und die Kreislaufwirtschaft somit gefördert werden.
Elektrobetriebene Fortbewegungsmittel sind ein wichtiger Baustein der emissionsarmen Mobilität der Zukunft. Um die Elektromobilität stärker zu fördern, wird die DP zudem den superreduzierten TVA-Steuersatz von 3% für elektrische Fortbewegungsmittel (E-Auto, E-Bike, Pedelec, elektrische Tretroller etc.) einführen.
Der langsame Ausstieg aus dem Tanktourismus wurde von der DP-geführten Regierung bereits eingeleitet. Die DP wird auch in Zukunft keine überstürzten Maßnahmen ergreifen, die zu einem rapiden Absenken der Akziseneinnahmen führen würden, sondern den Weg eines kontinuierlichen und langsamen Ausstiegs weiterführen.
Die DP setzt sich für einen fairen Steuerwettbewerb auf EU-Ebene ein. Unserer Ansicht nach sollten sich die Harmonisierungspläne der EU jedoch auf die Steuerbemessungsgrundlage beschränken und keineswegs die Gestaltungshoheit der Mitgliedstaaten hinsichtlich der einzelnen Steuersätze schmälern.
Eine gerechtere Besteuerung der Internetkonzerne findet ebenfalls unsere Zustimmung. Eine voreilige Lösung auf EU-Ebene birgt in unseren Augen jedoch die Gefahr, innovative Unternehmen abzuschrecken. Wir streben indessen einen internationalen Kompromiss auf OECD-Ebene an.
Die Idee einer Finanztransaktionssteuer gilt manchen als Wundermittel gegen übermäßige Spekulationsgeschäfte. Diese Steuer würde allerdings vornehmlich Kleinanleger treffen, da die Finanzinstitute die Kosten an ihre Kunden weiterleiten würden. In jedem Fall ist eine Besteuerung von Finanzgeschäften nur vorstellbar, wenn alle Staaten mitmachen, um ein „Level Playing Field” zu erreichen.
Im Bereich der Digitalbesteuerung hat die europäische Kommission einen Vorstoß für eine digitale Dienstleistungssteuer gemacht. Die DP steht dieser Initiative kritisch gegenüber, da ein derartiger europäischer Alleingang der Wettbewerbsfähigkeit Europas im internationalen Umfeld schaden würde.
Die internationalen Regeln zur Unternehmensbesteuerung werden voraussichtlich weitere Anpassungen der Steuerlandschaft nach sich ziehen. Die DP wird die Verhandlungen auf europäischer Ebene intensiv begleiten und sich für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der EU gegenüber Drittländern einsetzen.
Die DP wird sich dafür einsetzen, dass der Wirtschaftsstandort Luxemburg steuerlich attraktiv bleibt, um den Unternehmen das Schaffen von Arbeitsplätzen und Innovationen zu ermöglichen. Weil die Steuerberechnungsbasis für Unternehmen im Zuge internationaler Regelungen erweitert wird, wird die DP dementsprechend den Unternehmenssteuersatz sowie die Besteuerung von Dividendenerträgen nach unten anpassen. Die DP wird den globalen Steuersatz von heute 26,01% an die Durchschnittsätze in Europa und in den OECD-Ländern heranführen.
Die Steuerreform in dieser Legislaturperiode hat die Steuerlast von kleinen Unternehmen mit begrenzten Umsatzzahlen deutlich nach unten angepasst, dies besonders um innovative und junge Unternehmen zu fördern. Ähnlich diesem Modell, wird die DP mittelständische Unternehmen mit einer begrenzten Zahl an Beschäftigten und einem begrenzten Umsatz stärker unter die Arme greifen und den IRC („taux impôt sur le revenu des collectivités”) für kleine und mittlere Unternehmen weiter abbauen.
Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern zusätzliche Sachleistungen an. Die DP wird die steuerlichen Regeln für Privatleute weiter vereinfachen, insbesondere in Bezug auf die Besteuerung von geldwerten Leistungen („avantages en nature”).
Um jungen Startup-Unternehmen, auch im Handel und Handwerk, den Zugang zu Finanzmitteln zu verbessern und die luxemburgische Wirtschaft zu stimulieren, wird die DP Steuererleichterungen für Privatpersonen einführen, die in junge, innovative Unternehmen investieren. Diese Maßnahme wird es jungen luxemburgischen Startups erlauben, auf Investitionen von Privatpersonen zurückzugreifen. Im Falle einer durchgehenden dreijährigen Beteiligung erhält die Privatperson einen Steuerkredit in Höhe eines festgelegten Teils ihrer Investition. Die Investition muss einen Mindestbetrag pro Unternehmen erreichen und der Steuerkredit wird pro Person und Jahr nach oben gedeckelt. In Luxemburg existiert zudem bereits ein erster Mikrofinanzfonds für die lokale Wirtschaft. Die DP wird die Mikrokreditvergabe an lokale Unternehmen verstärkt unterstützen.
Die DP wird die bereits eingeleitete Modernisierung der Steuerverwaltung weiterverfolgen. Die Vorteile moderner Technologien (z.B. die Schaffung einer Smartphoneapp) sollen genutzt werden, um die Dienstleistungen der Steuerverwaltung noch benutzerfreundlicher zu gestalten.