Angesichts der angespannten internationalen Lage und der NATO-Verpflichtungen Luxemburgs wird die Personalstärke unserer Armee in den kommenden Jahren ausgebaut. Der DP-Abgeordnete Marc Hansen hat heute in der Abgeordnetenkammer zwei Gesetzentwürfe vorgestellt, mit denen sowohl die Gehälter der freiwilligen Soldatinnen und Soldaten verbessert als auch die Entschädigungen und Vorteile erhöht werden sollen, die sowohl freiwillige (*) als auch Berufssoldaten (**) im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an Trainings- und Ausbildungsübungen erhalten.
Die Luxemburger Armee wird künftig noch stärker auf kompetentes, gut ausgebildetes und engagiertes Personal setzen, unterstrich der Präsident der Verteidigungskommission in der Abgeordnetenkammer. Umso wichtiger ist daher auch eine entsprechende finanzielle Anerkennung für die freiwilligen Soldatinnen und Soldaten.
Daher wird der Grundsold der freiwilligen Soldatinnen und Soldaten um mindestens 530 Euro pro Monat erhöht, um damit zumindest das Niveau des unqualifizierten Mindestlohns zu erreichen. Derzeit wird dieses Niveau erst nach 18 bis 24 Monaten erreicht. Hinzu kommt eine Erhöhung der Dienstalterszulage um 83 Euro pro Jahr. Am Ende des derzeit vierjährigen freiwilligen Dienstes erhalten die Soldatinnen und Soldaten eine Demobilisierungsprämie. Mit dem neuen Gesetz steigt diese Prämie um 2.212 Euro auf 14.278,3 Euro. Für jedes Jahr einer erneuten Verpflichtung erhöht sich die Prämie um 15 Indexpunkte.
Das zweite Gesetz schafft einen neuen Rahmen für die Vorteile und Entschädigungen, die unsere Soldatinnen und Soldaten für ihre Teilnahme an Trainings- und Ausbildungsaktivitäten sowie an verschiedenen nationalen operativen Einsätzen erhalten. Neu ist, dass künftig auch die freiwilligen Soldatinnen und Soldaten davon profitieren können. Bislang war dies ausschließlich den Berufssoldaten vorbehalten. Die Entschädigungen wurden im Rahmen des Gesetzes nach oben angepasst: Für Berufssoldaten steigen sie von 5,10 auf 11,50 Indexpunkte, für freiwillige Soldatinnen und Soldaten von 2,55 auf 6,50 Indexpunkte.
(*) Berufssoldatinnen und -soldaten durchlaufen nach dem jeweiligen Rekrutierungsverfahren und ihrer Grundausbildung auch eine spezielle militärische Ausbildung (Offiziersschule, Unteroffiziersschule usw.). Sie übernehmen Verantwortungspositionen und verfolgen entweder eine Offizierslaufbahn (A1 & A2), eine Unteroffizierslaufbahn (B1 & C1) oder eine Korporalslaufbahn (C1 & C2).
(**) Freiwillige Soldatinnen und Soldaten verpflichten sich für eine begrenzte Grunddienstzeit, die derzeit vier Jahre beträgt. Danach, beziehungsweise nach einer möglichen Verlängerung im Rahmen eines erneuten Engagements, endet ihr Militärdienst. Im Rahmen des Maßnahmenpakets „Recrutement et attractivité de l’Armée“, das die zuständige Ministerin Yuriko Backes im Dezember vorgestellt hat, ist vorgesehen, die Grunddauer des freiwilligen Dienstes auf fünf Jahre zu erhöhen.



