CR346 zwischen Schieren und Schrondweiler in schlechtem Zustand

Der DP-Abgeordnete André Bauler hat erfahren, dass der CR346 zwischen Schieren und Schrondweiler sich in einem schlechten Zustand befindet. Aus diesem Grund hat er beim zuständigen Minister nachgefragt, ob nicht geplant sei, diese Straße zu sanieren.

« Des cyclistes m’ont signalé le mauvais état du chemin repris 346 qui relie le village de Schieren à celui de Schrondweiler dans la commune de Nommern. En quelques endroits, cette voie routière s’est en effet détériorée gravement et risque de ne plus être carrossable dans de bonnes conditions.

Voilà pourquoi j’aimerais poser les questions suivantes à Monsieur le Ministre de la Mobilité et des Travaux publics :

  • Monsieur le Ministre peut-il informer sur un éventuel projet de redressement du CR 346 entre Schieren et Schrondweiler ?
  • Est-il d’ores et déjà possible d’indiquer la date à laquelle les travaux de redressement vont débuter ?
  • Jusqu’à quelle date les travaux d’infrastructure réalisés actuellement à l’entrée du CR 347 (côté Schieren) seront-ils finalisés ?»

Antwort

Monsieur le Ministre peut-il informer sur un éventuel projet de redressement du CR346 entre Schieren et Schrondweiler ?

Une inspection du chemin repris CR346 entre Schieren et Schrondweiler a révélé des traces d’usure, cependant l’état actuel ne justifie pas une intervention de mes services. Toutefois, si les dégradations s’empirent, ce tronçon sera inscrit prochainement au programme d’entretien.

Est-il d’ores et déjà possible d’indiquer la date à laquelle les travaux de redressement vont débuter ?

Pour le moment, en raison des informations fournies ci-avant, il m’est impossible d’annoncer une date des travaux, voire du début d’un chantier.

Jusqu’à quelle date les travaux d’infrastructure réalisés actuellement à l’entrée du CR347 (côté Schieren) seront-ils finalisés ?

Sauf imprévu, l’achèvement des travaux d’infrastructure actuellement en cours à l’entrée du chemin repris CR347 (côté Schieren) est prévu pour début 2023.

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