Denkmalgeschütztes Kulturerbe im allgemeinen Bebauungsplan

Die Gemeinden können und sollen ihr schutzwürdiges Kulturerbe im allgemeinen Bebauungsplan eintragen. Der Denkmalschutz hat allen Gemeinden seine Vorschläge unterbreitet, doch einige Gemeinden ignorieren einen großen Teil dieser Empfehlungen. Nun wurde ein Ranking veröffentlicht, das die Innenministerin kürzlich in einem RTL-Interview erwähnte. Zu diesem Thema hat unser Abgeordneter André Bauler einige Fragen an die Innenministerin und die Kulturministerin gestellt.

« An engem rezenten Interview op RTL huet d’Madamm Inneministesch eng Lëscht an d’Kamera gehalen, op där d’Gemengen der Rei no klasséiert gi wat hiren Engagement am Denkmalschutz ugeet. Dëse Ranking baséiert op de Recommandatioune vu Sites et monuments an der Unzuel vu Gebaier, déi vun de Gemengen tatsächlech an de PAGen agedroe sinn.

An deem Kontext wollt ech der Madamm Inneministesch an der Madamm Kulturministesch folgend Froe stellen:

  1. Wat sinn déi verschidde Kategorië vu Monumenter, déi an de Bebauungspläng klasséiert gi sinn? Gehéieren dozou och Dréchemaueren, Skulpturen, Träch, Prëssiounskapellen, an aner Monumenter?
  2. Wéi gëtt den Engagement vun den eenzele Gemenge gemooss; no wéi enge Krittären ass dee Ranking, vun deem d’Madamm Inneministesch geschwat huet, opgestallt ginn?
  3. Wéi gesäit d’Sensibiliséierungsaarbecht vun der Regierung a Saachen Denkmalschutz vis-à-vis vun de Gemengen aus? Gëtt et eng Zesummenaarbecht mam Syvicol a Form vun engem praktesche Guide mat Rotschléi a Proposen („Leitfaden“) fir d’Schäffen- a Gemengeréit? »

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