Selbstbestimmung, eine grundlegende Freiheit

„Die Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass grundlegende Rechte und Freiheiten nicht von einer Legislaturperiode zur nächsten infrage gestellt werden“, betonte die DP-Präsidentin Carole Hartmann heute während der Debatten in der Abgeordnetenkammer über die Verankerung der Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung. Dabei hob sie auch erneut die wichtige Rolle der Demokratischen Partei hervor, die in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich zur kontinuierlichen Stärkung der Selbstbestimmung der Frauen beigetragen hat.

Mit dieser Verankerung in der Verfassung definiert die Abgeordnetenkammer eine Freiheit, die dem Staat klare Grenzen setzt. Dieser Schritt sei notwendig gewesen, um die Wahlfreiheit der Frauen besser zu schützen. Ein einfaches Gesetz hingegen bliebe stets politisch reversibel. Die Reform wird von der Mehrheit der DP-Fraktion unterstützt. Sie gewährt einen Schutzraum gegenüber möglichen staatlichen Eingriffen, ohne dabei die bestehende gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch zu verändern. Die Fristen bleiben unverändert, ebenso die Voraussetzungen für einen Abbruch sowie der rechtliche Rahmen insgesamt.

Für die Echternacher Abgeordnete und Bürgermeisterin ist diese Verfassungsänderung zudem ein klares Signal nach außen. Luxemburg positioniere sich damit als Rechtsstaat, der die Rechte der Frauen nicht nur proklamiert, sondern sie auch institutionell absichert. Damit dieses Recht tatsächlich ausgeübt werden kann, müssten jedoch auch die notwendigen Voraussetzungen in der Praxis gegeben sein. Diese Bedingungen zu schaffen, so Carole Hartmann weiter, sei eine politische Verantwortung.

Da ein Schwangerschaftsabbruch im Idealfall eine letzte Option bleiben sollte, fordert die Demokratische Partei außerdem, die Prävention und Aufklärung in Luxemburg weiter zu stärken. Dazu gehören ein universeller Zugang zu Verhütungsmitteln sowie eine stärkere affektive und sexuelle Bildung. Nicht als Alternativen zur Freiheit des Schwangerschaftsabbruchs, sondern als notwendige Ergänzungen, die das Selbstbestimmungsrecht der Frauen über ihren eigenen Körper stärken und ihre Würde schützen, ebenso wie diese Freiheit selbst sie vor künftigen Unsicherheiten bewahrt.

Die DP-Präsidentin bezeichnete die Verfassungsrevision als starken Ausdruck von Vertrauen: Vertrauen in die Frauen, in die Stabilität des Rechtsstaats und in die Fähigkeit der Abgeordnetenkammer, grundlegende Freiheiten dauerhaft zu sichern. Beim ersten Votum über die Aufnahme der Freiheit zum Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung hatte die Fraktion der Demokratischen Partei keine Abstimmungsvorgabe erteilt. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete stimmte nach seinem Gewissen. Insgesamt stimmten 48 Abgeordnete für die Verfassungsänderung.

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