Änderung der Straßenverkehrsordnung: weniger Sichtbarkeit für Radfahrer

Viele Radfahrer haben ein Blinklicht auf ihren Fahrrädern, um auf der Straße besser gesehen zu werden und sich sicherer zu fühlen. Da der Mobilitätsminister solche Lichter verbieten möchte, haben die Abgeordneten der DP Max Hahn und André Bauler nachgefragt, auf welcher Daten-Grundlage die Entscheidung getroffen wurde und ob die Fahrradverbände konsultiert worden waren.

« Den Här Minister huet rezent eng Rei Ännerungen um Code de la route presentéiert, dorënner déi, dass an Zukunft Luuchten um Vëlo, déi blénken, net méi erlaabt wäerte sinn. Fir vill Vëlosfuerer bitt sou eng Luucht awer eng wichteg zousätzlech Sécherheet, well doduerch hir Visibilitéit am Stroosseverkéier däitlech eropgeet, zemol bei schlechte Luucht- a Wiederverhältnisser.

Aus deem Grond wollte mir dem Här Minister fir Mobilitéit an ëffentlech Aarbechte folgend Froe stellen :

– Wat sinn d’Argumenter hannert dëser Decisioun ?

– Op wéi engen Etüde respektiv empireschen Donneeë baséiert sech den Här Minister bei senger Decisioun ?

– Sinn d’Interesseverbänn vun de Vëlosfuerer bei dëser Decisioun gefrot ginn ? »

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