Einführung eines dritten Geschlechts

Die jüngsten Diskussionen haben das Thema Geschlecht und seine Bedeutung in einer Gesellschaft wiederbelebt. Gesetzestexte sollten auch in Zukunft inklusiver sein und sich an eine sich verändernde Gesellschaft anpassen. Das Koalitionsabkommen 2018-2023 sieht ein drittes Geschlecht vor, dh eine dritte Option im Zivilstatus. Wie schreitet die Arbeit an diesem Projekt voran und was genau ist hier geplant? Unsere Abgeordnete Carole Hartmann erkundigte sich beim zuständigen Ministerium.

« Le projet de loi visant à établir un droit pour toute personne majeure à connaître ses origines a récemment été source de vives discussions, notamment pour cause de la substitution des termes ‘père’ et ‘mère’ dans le texte législatif, au profit d’une terminologie non-genrée. Aux termes des explications fournies par les auteurs du projet de loi, la nouvelle appellation des parents respectifs poursuit le but d’une meilleure inclusion des parents transgenres en créant un cadre plus inclusif pour les différents cas de figures de parentalité possibles. Le recours à une terminologie neutre dans les textes de loi respectifs assurera, en plus, leur applicabilité à toute personne, nonobstant leur sexe désigné ou non-désigné.

En matière de sexe ‘non-désigné’, l’accord de coalition 2018-2023 prévoit également que « la possibilité d’inscrire une troisième option dans le registre de l’état civil sera examinée ».

Dans ce contexte, j’aimerais poser les questions suivantes à Madame la Ministre de la Justice :

  • Quel est l’état d’avancement des travaux ayant pour objet d’examiner la possibilité d’inscrire une troisième option dans le registre de l’état?
  • Sur quelles informations le Ministère se base-t-il afin d’effectuer ses analyses ?
  • Quelles seront les conditions à remplir afin de pouvoir procéder à un changement de l’état civil ?
  • Quand Madame la Ministre envisage-t-elle de déposer un projet de loi en la matière ?»

Antwort

Die Prüfung der Möglichkeit der Eintragung einer dritten Option in das Personenstandsregister läuft noch. In einem ersten Schritt führt das Justizministerium eine vergleichende Studie zum europäischen und internationalen Recht durch. Im Hinblick auf den Luxemburger Kontext dient der Aktionsplan als Referenz. Kontakte mit der Zivilgesellschaft haben stattgefunden, beispielsweise mit „Rosa Lëtzebuerg asbl“ und „ITGL Intersex & Transgender Luxembourg asbl“. Aufgrund der laufenden Vorarbeiten ist es verfrüht, zu den Fragen 3 und 4 Stellung zu nehmen.

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