Einsatz von Assistenten für teilautomatisiertes Fahren auf unseren Straßen?

In Deutschland hat kürzlich ein Autohersteller die Erlaubnis erhalten, sein System des automatisierten Fahrens unter bestimmten Bedingungen im Straßenverkehr einzusetzen. Der DP-Abgeordnete Max Hahn hat nachgefragt, ob dieses System auch in Luxemburg erlaubt sei und wie die Regierung mit diesen technologischen Entwicklungen in Zukunft umgehen wolle.

„Als éischte Constructeur iwwerhaapt krut Mercedes rezent an Däitschland d’Erlaabnis säi System vum automatiséierte Fueren „Drive Pilot“ am Stroosseverkéier ënner ganz spezifesche Bedéngungen anzesetzen. Sou dierf deen Assistent am Stau op der Autobunn bis zu enger Vitesse vu 60 km/h komplett d’Kontroll iwwerhuelen, de Chauffeur dierf dann esouguer ganz legal den Handy benotzen.

An deem Kader wollt ech dem Här Minister fir Mobilitéit an ëffentlech Aarbechte folgend Froe stellen:

  • Ass den Här Minister au courant vun dëser Decisioun vun eisen däitschen Noperen?
  • Wäert den Asaz vum „Drive Pilot“ och zu Lëtzebuerg erlaabt sinn? Wa jo, wat wieren d’Bedéngungen? Wann net, wat wieren d’Grënn dofir?
  • Wéi preparéiert Lëtzebuerg sech dorop, dass an Zukunft ëmmer méi esou Systemer op de Marché kommen? Ass virgesinn de legale Kader unzepassen, fir d’Benotze vun dëse Systemer zu Lëtzebuerg ze erméiglechen?

Antwort

Den honorabelen Deputéierte Max Hahn stellt sech Froen iwwert de System Drive Pilot vu Mercedes-Benz, deen d’autonoomt Fuere vu Gefierer op der ëffentlecher Strooss ënner gewëssen Oplagen erméiglecht.

An dësem Zesummenhang erlaben ech mir fir op meng Äntwert op d’parlamentaresch Fro n°5403 vum 17. Dezember 2021 vum honorabelen Deputéierte Marc Goergen iwwert d’autonoomt Fueren ze verweisen.

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