Das Abstammungsrecht (droit de filiation) definiert die rechtliche Beziehung zwischen einem Kind und seinen Eltern. Dieses Band bildet die Grundlage für das Sorgerecht, Unterhaltsansprüche und Erbrechte.
In einer erweiterten parlamentarischen Anfrage am Donnerstag hat die DP-Abgeordnete Corinne Cahen die Justizministerin gefragt, wie weit die Arbeiten an einem automatischen Anerkennungsrecht für gleichgeschlechtliche Elternpaare im Rahmen der medizinisch assistierten Fortpflanzung (PMA – procréation médicalement assistée) fortgeschritten sind. In diesem Zusammenhang erinnerte die Abgeordnete auch an ein Abstammungsrechtsprojekt, an dem bereits seit über zehn Jahren gearbeitet wird.
Corinne Cahen führte das Beispiel einer Frau an, die bereits ein Kind hat und nun gemeinsam mit ihrer Partnerin durch eine In-vitro-Fertilisation Zwillinge bekommt. Derzeit muss die Mutter, die das Kind nicht ausgetragen hat, ihr eigenes Kind adoptieren. Dieses Verfahren kann jedoch erst beginnen, wenn das Kind drei Monate alt ist. Die Abgeordnete unterstrich, dass dies dazu führt, dass die Mutter, die das Kind nicht ausgetragen hat, keinen Anspruch auf Geburtsurlaub hat und Elternurlaub erst nehmen kann, nachdem die Adoption abgeschlossen ist. Dies sei weder im Interesse der Eltern noch erst recht im Interesse des Kindes, betonte Corinne Cahen und stellte der Ministerin folgende Fragen:
Wie weit sind die Arbeiten zur Reform des Abstammungsrechts fortgeschritten?
Haben bereits Gespräche mit der Nationalen Ethikkommission stattgefunden?
Ist ein multidisziplinärer Beirat geplant, wie es die Abgeordnetenkammer empfohlen hatte?
Gibt es Zahlen darüber, wie viele solcher Fälle es in Luxemburg in den vergangenen Jahren gegeben hat?
Die Justizministerin antwortete, dass die Reform des Abstammungsrechts derzeit blockiert sei, da der Staatsrat gefordert habe, dass sie durch ein Bioethikgesetz eingerahmt wird. Die Gesundheitsministerin warte jedoch noch auf eine Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission, die in Kürze erwartet werde. Bis dahin habe das Justizministerium einen Experten beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen bereits ohne ein Bioethikgesetz umgesetzt werden könnten. Außerdem werde geprüft, ob es möglich sei, die Frist für eine Adoption zu verkürzen. Was die Urlaubsregelungen betrifft, wolle man gemeinsam mit Familienminister Max Hahn prüfen, welche Lösungen auf diesem Gebiet möglich seien.



