Keine Genehmigung für eine Skulptur in Echternach?

Am Pfingstdienstag wird vor der Basilika eine Bronzeskulptur als Hommage an die Springprozession eingeweiht. Da der Standort als nationales Denkmal eingestuft ist, muss das Kulturministerium eine Genehmigung für diese Skulptur erteilt haben. In diesem Zusammenhang haben unsere Abgeordneten Carole Hartmann und André Bauler eine dringende parlamentarische Anfrage gestellt. 

« Le collège échevinal de la Ville d’Echternach s’apprête à inaugurer le mardi de Pentecôte sur le terrain dit « Vulpert » (Porte Saint Willibrord), en face de la Basilique, classée monument national suivant arrêté du Conseil de Gouvernement du 10 novembre 1989,  une sculpture en bronze conçue en l’hommage de la Procession dansante d’Echternach, patrimoine culturel immatériel de l’Unesco. Le terrain à proprement parler est inscrit à l’inventaire supplémentaire des monuments classés, par arrêté du 9 août 2004.

En principe, le ministre ayant dans ses attributions la culture doit être mis au courant de toute intervention sur un espace classé monument national. Dans une brochure éditée récemment par la Ville d’Echternach sous le titre « Stadtbild Echternach » pour sensibiliser les habitants de la ville afin qu’ils respectent davantage le patrimoine culturel, il est par ailleurs précisé: « Für unter Denkmalschutz stehende Gebäude und Elemente gelten darüber hinaus noch weitere Regelungen. So darf an diesen Gebäuden kein Abriss, kein Umbau und keine Modifikation oder Vergrößerung durchgeführt werden, die der historischen, künstlerischen oder ästhetischen Wertschätzung schaden könnte oder ihren Umriss oder andere architektonische Aspekte verändert ».

Sous ces prémisses, nous aimerions poser les questions suivantes à Madame la Ministre de la Culture :

  1. La sculpture en bronze a-t-elle fait l’objet d’une autorisation de la part de Madame la Ministre ? Dans la négative, les services concernés du ministère avaient-ils pourtant été mis au courant au préalable ?
  2. L’abbaye d’Echternach constituant un patrimoine d’une valeur exceptionnelle remontant à l’origine de la ville abbatiale, voire du pays, l’installation d’une telle sculpture en face de la basilique est-elle conforme à la législation et aux dispositions actuellement en vigueur en matière de protection du patrimoine culturel ?»

Antwort

Am selben Tag wie unsere dringende parlamentarische Anfrage ging beim Kulturministerium ein Antrag auf Genehmigung für die Aufstellung einer Statue ein, nachdem sich einige informierte Bürger engagiert und der Service des sites et monuments nationaux Beschwerden an die Stadtverwaltung gerichtet hatte. Die Gemeinde Echternach wurde laut der Kulturministerin darüber informiert, dass die Arbeiten eingestellt werden müssen, solange die entsprechende ministerielle Genehmigung nicht vorliegt.

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