Die Organisation der Verkehrsströme rund um die Hauptstadt zählt zu den größten Herausforderungen des Mobilitätsplans bis 2035. Der Erfolg der Straßenbahn zeigt, dass dieses Verkehrsmittel eine zentrale Rolle in der Mobilitätsstrategie spielt. Dies gilt insbesondere für den Westen der Hauptstadt, der vor bedeutenden Entwicklungen in den Bereichen Verkehr und Stadtplanung steht.
Vor diesem Hintergrund hat die Abgeordnetenkammer in dieser Woche den Ausbau des Straßenbahnnetzes entlang der Route d’Arlon bis zum geplanten Mobilitätsknotenpunkt beim Centre Hospitalier beschlossen. Dies ist ein erster Schritt, bevor später eine Verbindung zum geplanten Park & Ride Ouest in Merl geschaffen werden soll.
Auf der gut zwei Kilometer langen Strecke sind vier Haltestellen vorgesehen. Entlang der Trasse liegen das geplante Projekt Silver Étoile sowie das neue Stadtviertel Stade auf dem Gelände des ehemaligen Josy-Barthel-Stadions. Die Linie wird selbstverständlich auch den Zugang zum CHL-Krankenhaus verbessern. Hinter dem ehemaligen Josy-Barthel-Stadion – zwischen der Rue des Foyers und der Rue du Val Fleuri – wird die Straßenbahn einen rund 600 Meter langen Tunnel durchfahren.
Bis 2035 wird mit nahezu 2,8 Millionen Fahrgastbewegungen gerechnet. Das entspricht rund 300.000 Fahrgästen pro Tag, verglichen mit derzeit 125.000 täglichen Nutzern der Straßenbahn. Fast die Hälfte aller Wege in Luxemburg entfällt übrigens auf das Gebiet der Stadt Luxemburg.

Künftige Finanzierung des RGTR gesichert
Der RGTR (Régime général des transports routiers) ist der wichtigste regionale Busdienst Luxemburgs und gewährleistet insbesondere in ländlichen Gebieten den öffentlichen Verkehr. Er bildet das Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs, stellt aber auch Verbindungen in die Nachbarländer her und ergänzt den städtischen Busverkehr.
Täglich nutzen rund 135.000 Menschen den RGTR. Die Abgeordnetenkammer hat in dieser Woche den gesetzlichen Rahmen für den Betrieb des nationalen Busnetzes angepasst, damit das Angebot auch künftig den Bedürfnissen und Erwartungen der Fahrgäste entspricht. Der bereits 2021 beschlossene Finanzrahmen wurde nun bis 2038 verlängert und beläuft sich auf insgesamt 4,4 Milliarden Euro.
Der Grund dafür liegt auf der Hand: Immer mehr Menschen leben und arbeiten in Luxemburg, und dieser Trend wird sich auch künftig fortsetzen. Es geht jedoch nicht nur darum, das heutige Busnetz zu finanzieren, sondern es auch an die strukturelle Entwicklung der Mobilität mittel- und langfristig anzupassen. Vorgesehen sind unter anderem:
- Ausbau des Busnetzes;
- Verbesserung der Servicequalität;
- höhere Pünktlichkeit;
- flexiblere Anpassung des Netzes an die Bedürfnisse der Bevölkerung;
- mehr Komfort, beispielsweise durch Klimaanlagen;
- Modernisierung der Fahrerarbeitsplätze sowie Ausbau der Videoüberwachung.
Die Buslinien des RGTR werden von privaten Busunternehmen im Rahmen öffentlicher Verkehrsverträge betrieben. Die Ausschreibungen für die derzeit laufenden Verträge wurden 2020 gestartet. Da diese Verträge nicht gleichzeitig begonnen haben, muss die Finanzierung an ihre jeweilige Laufzeit angepasst werden. Die Finanzierung der laufenden Verträge sowie jener, die bis 2032 abgeschlossen werden, ist nun gesichert.
Der neue Finanzrahmen sieht außerdem Mittel für zusätzliche RGTR-Verbindungen vor. Dazu gehören temporäre Linien im Zusammenhang mit großen Baustellen, Verbindungen zu Industriegebieten sowie neue Linien im Rahmen der Neuorganisation des Netzes im Süden des Landes.

Photovoltaikanlagen entlang der Autobahnen künftig möglich
Am letzten Sitzungstag der Parlamentsperiode 2025/2026 befasste sich die Abgeordnetenkammer außerdem erneut mit der Energiewende, einer der größten Herausforderungen unserer Zeit. Luxemburg muss unabhängiger von Energieimporten werden und möglichst viele geeignete Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien nutzen. Der Gesetzentwurf 8675 passt unter anderem die Gesetze von 1967 und 2009 über den Fonds des Routes sowie die Permission de voirie an.
Photovoltaikanlagen bilden dabei einen wichtigen Baustein. Künftig können Solaranlagen unter bestimmten Voraussetzungen und in klar definierten Bereichen entlang der Autobahnen errichtet werden. Betroffen sind die 25-Meter-Zonen entlang der Autobahnen sowie die 15-Meter-Zonen entlang von Umgehungsstraßen und Straßen zwischen Autobahnanschlüssen und Nationalstraßen.
Diese sogenannten Zones non aedificandi entlang der Autobahnen und größeren Verkehrsachsen sind Bereiche, in denen grundsätzlich nicht gebaut werden darf und deren Nutzung im öffentlichen Interesse oder durch Bebauungspläne geregelt ist. Diese Flächen verfügen über ein großes Potenzial und bieten den Vorteil, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden müssen. Die Anlagen sollen zudem so errichtet werden, dass sie bei Bedarf problemlos wieder entfernt werden können.



