Muss das Verfahren zur Erbschaft in indirekter Linie angepasst werden?

Bei einer Erbschaft, die nicht in direkter Linie erfolgt, muss eine Erbschaftserklärung abgegeben werden. Erfolgt die Einreichung nicht fristgerecht, wird eine Gebühr erhoben. Oft kommt es zu solchen Verzögerungen. Unsere Abgeordnete Carole Hartmann hat bei den zuständigen Ministerien nachgefragt, ob das Verfahren möglicherweise angepasst werden sollte.

« Au Luxembourg, les héritiers en ligne non directe sont tenus à déposer une déclaration de succession auprès de l’Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA endéans les six mois à compter de la date du décès s’il intervient au Grand-Duché.

Il me revient, que dans nombre de cas, ce délai est dépassé. Or, les déclarations soumises tardivement sont susceptibles d’une taxe de 10% à payer à l’État, en supplément des droits de succession à payer.

Les délais et le cadre juridique sont adoptés selon la loi du 27 décembre 1817 sur la perception du droit de succession.

Dans ce contexte, j’aimerais poser les questions suivantes à Madame la Ministre de la Justice et à Monsieur le Ministre des Finances :

  • Madame et Monsieur les Ministres, y a-t-il déjà eu des réflexions concernant une adaptation des délais pour les déclarations de succession ?
  • Est-ce qu’une réévaluation et une modernisation de la loi sous référence seraient concevables ? »

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